| Gemeinsamer Antrag zum Konzept dezentrale Unterbringung - Neufassung vom 07.04.2010
Antrag Nr. V/A 6 vom 10.12.2009 und
Antrag Nr. V/A 7 vom 14.12.2009 zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 16.12.2009
Eingereicht durch Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE
Konzept dezentrale Unterbringung
Konzept für die weitestgehend dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Geduldeten in Leipzig
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur weitgehend dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen und legt dieses dem Stadtrat bis III. Quartal 2010 zur Beschlussfassung vor. Das Konzept benennt vorhandene und zu schaffende Unterbringungsformen und betrachtet neben der prioritären dezentralen Wohnungsunterbringung die Gemeinschaftsunterbringung als Hausgemeinschaft bis maximal 50 Bewohner, Wohngemeinschaften und Not- und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Zukunft der Standorte Torgauer und Liliensteinstraße.
2. Der Ausschuss Jugend, Soziales Gesundheit und Schule beruft ein geeignetes Gremium aus Vertretern der Verwaltung, der Stadtratsfraktionen und Akteuren der Flüchtlingsarbeit, das verbindlich an der Konzepterarbeitung beteiligt wird und die Umsetzung begleitet.
3. Der Stadtrat bekräftigt gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern die Eigenständigkeit der Stadt Leipzig bei der Art der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Ergänzend zur Begründung der Ursprungsanträge:
Echte Beteiligung von Fachleuten erfordert formale Voraussetzungen, die bei einer informellen Einbeziehung mitnichten gegeben sind. Dazu gehören Städtemitgliedschaft, Geschäftsordnung und Mitsprache mit Beschlussfassung in empfehlendem Rang für die politischen Gremien des Stadtrates. Die Antragsteller verweisen auf erfolgreich praktizierte Beteiligungsmodelle, wie die AG Recht auf Wohnen, den Kinder- und Familienbeirat und den Beirat zur Fördermittelvergabe beim Kulturamt.
Die bislang durch die Verwaltung genutzten Ermessensspielräume bei der Wahl der Art der Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen wird durch die politische Bekräftigung gestärkt. Dem Freistaat wird darüber hinaus signalisiert, dass die Aussagen des neuen Ausländerbeauftragten, Herrn Martin Gillo, zur dezentralen Unterbringung begrüßt werden und Konsequenzen bei der Exekutivausübung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern erwarten lassen. Die Fachaufsicht der Landesdirektion wird mit der Bekräftigung der Eigenständigkeit nicht infrage gestellt.
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