| Ergänzungsantrag zum Thema "Erarbeitung seniorenpolitischer Leitlinien"
Ergänzungsantrag Nr. V/EA 1 zu Antrag Nr. V/A 51
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. bleibt unverändert
2. Bei der Erstellung der Leitlinien sind unter anderem auch die Belange spezieller Zielgruppen, wie die älterer Menschen mit Migrationshintergrund, mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, mit Behinderung und mit psychischer Erkrankung ausdrücklich mit zu berücksichtigen.
3. Die Leitlinien sollen darüber hinaus Anstoß geben zu einer intensiven politischen Erörterung mit Bürgerinnen und Bürgern, Experten und den auf diesem Gebiet engagierten Verbänden und Vereinen. Dazu zählen auch die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die Kirchen und die Gewerkschaften sowie die Wohlfahrtsverbände.
4. Die Leitlinien sollen insbesondere unter Mithilfe des Seniorenbeirates, des Behindertenbeirates, des Migrantenbeirates und ggf. weiterer Interessenvertreter erarbeitet werden.
Begründung:
zu 2.) Gerade ältere Menschen mit Migrationshintergrund, mit gleichgeschlechtlicher Orientierung, mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung sind auch heute noch besonders häufig von Diskriminierung betroffen. Dies beginnt bereits damit, dass ihre Bedarfe im Alter nur unzureichend berücksichtigt werden. Sie bedürfen deshalb gerade im Kontext von kommunaler Seniorenpolitik einer besonderen Betrachtung und gegebenenfalls besonderer einzelfallbezogener Unterstützungen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Zahl derjenigen auch in Leipzig in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.
zu 3.) In der Erstellung und Implementierung von seniorenpolitischen Leitlinien sehen wir einen strategischen Prozess, verbunden mit dem Anspruch auf eine perspektivische Weichenstellung. Über die Leitlinien ist deshalb ein gesellschaftlicher Diskurs zur Politik für Seniorinnen und Senioren in Leipzig aufzunehmen und auszuweiten, denn Politik für ältere Menschen ist keine reine Interessenpolitik für eine bestimmte Altersgruppe. Politik für Seniorinnen und Senioren ist vielmehr dem Ziel einer solidarischen Gesellschaft aller Bevölkerungs- und Altersgruppen verpflichtet.
zu 4.) ergibt sich aus 2.)
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