| Hygienepass für Gaststätten, Imbisse und Geschäfte mit lebensmittelverarbeitenden Betrieben in Leipzig Antrag Nr. IV/A 339 vom 02.09.2009 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird aufgefordert: 2. unter Beteiligung der entsprechenden Verbände (IHK, Hotel- und Gaststättenverband u. a.) eine Konzeption für die Einführung eines verbesserten Verbraucherschutzes analog des Hygienepasses in Zwickau (Anlage 1) für Gaststätten, Imbisse, Geschäfte mit lebensmittelverarbeitenden Betrieben in Leipzig zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. 3. zu prüfen und zu berichten, auf welchem Wege bei positiv bewerteten Betrieben die Ergebnisse der Prüfungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob diese über das Internet veröffentlicht werden können. Begründung: Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen vermitteln, in welchem Umfang die Hygiene und der sachgemäße Umgang mit Lebensmitteln der Betriebe dem geltenden Standard entsprechen. Das im Januar 2009 gestartete Projekt des Bezirksamtes Pankow (Anlage 2) sieht vor – ähnlich wie in Zwickau – denjenigen Wirten, Gaststätten- und Imbissbetreibern zu ermöglichen, die jeweils jüngsten Kontrollergebnisse (nur bei Betrieben ohne wesentliche Beanstandungen) durch einen Gütesiegel („Smiley“) am Tresen bzw. im Schaufenster öffentlich zu machen. Dem voraus geht die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Unternehmern und Veterinäramt, in der die Freiwilligkeit dokumentiert wird, die Bewertungskriterien festgehalten sind und der Unternehmer sich verpflichtet, den positiv kontrollierten Standard bis zur nächsten Kontrolle zu halten. Das Veterinäramt wird mit dieser Vereinbarung berechtigt, das positive Kontrollergebnis öffentlich zu machen (Internetliste), der Unternehmer darf selbstverständlich mit dem „Smiley“ werben.
ANLAGE 1 Mit der Einführung des "Hygiene-Passes Zwickau" ist ein bundesweit einmaliges Bonuspunktesystem gestartet, in welchem die Lebensmittelüberwachung der Stadt Zwickau die kontrollierte Sauberkeit der Betriebe öffentlichkeitswirksam dokumentiert und damit auch Verbrauchern eine Orientierung für den "hygiene-bewussten" Einkauf gibt. Die Dokumentation erfolgt durch einen ansprechend gestalteten Aushang in Größe A 4, der mit dem Ergebnis der jeweiligen aktuellen amtlichen Kontrolle versehen ist und der ausschließlich vom amtlichen Überwachungspersonal ausgefüllt werden darf. Die Ergebniseintragung erfolgt nach einem vorgegebenen Schema mit signierten und datierten Klebepunkten (maximal 5 Punkte). Dabei kann es nach jeder Kontrolle zu Auf- und Abwertungen kommen. Die Kundschaft ist so immer über den aktuellen Stand der Hygienesituation im Betrieb informiert. Wer nicht mindestens einen Punkt erreicht, kann am System nicht teilnehmen. Die Grundaussage für die Bevölkerung soll sein: Dort, wo die Tafel aushängt, kann man weitgehend unbedenklich Nahrungsmittel kaufen bzw. zu sich nehmen.
ANLAGE 2 Der Smiley wird an Betriebe und gastronomische Einrichtungen vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnittliche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben. Diese im wahrsten Sinne des Wortes saubere Arbeit wird damit für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar, denn das Unternehmen bekommt eine Urkunde und einen Aufkleber mit einem Logo, die an prominenter Stelle für die gute Arbeit werben. Die amtliche Lebensmittelüberwachung prüft, welche Unternehmen die Kriterien für den Smiley erfüllt haben und bietet den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung an, die alle Formalitäten regelt. Seinen rechtlichen Ursprung hat das Projekt in dem 2008 novellierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG), welches verschiedene Möglichkeiten derartiger Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zulässt. Demnach hat jede/r das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Kontrollen zu erhalten. Eine ähnliche Regelung wird in Dänemark seit Jahren erfolgreich praktiziert. Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung hat sich für das Projekt im Bezirk stark gemacht und hofft jetzt auf Nachahmer in anderen Bezirken. "Von dem neuartigen und in anderen Städten erfolgreich erprobten System profitieren die Betriebe und Verbraucher gleichermaßen. Die Betriebe haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre gute Arbeit sichtbar und amtlich dokumentiert bekommen. Und die Verbraucher können auf einen Blick sehen, ob ihre Kantine, ihr Lieblingsrestaurant, der Schnellimbiss, der Bäcker oder Fleischer an der Ecke sauber arbeitet“, so der Bezirksstadtrat. Noch ist der Smiley ein Versuch, der auf freiwilliger Basis und in kleinem Rahmen läuft. Das Interesse der Unternehmen ist aber eindeutig vorhanden. Die Erfahrungen sollen ausgewertet und dann an die anderen Bezirke weitergeleitet werden mit dem Ziel, die Smiley-Vergabe flächendeckend für die Hauptstadt einzuführen. Bisher müssen in Deutschland die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle nicht automatisch veröffentlicht werden. Die Beanstandungsquote im Gastronomiebereich liegt im Bezirk bei ungefähr 30 Prozent, der Großteil sind Hygienemängel. Dieser hohen Quote soll das Smiley-System entgegen wirken. Beratend stand dem Bezirksamt Pankow Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. zur Seite. Grundlage für die Teilnahme am Smiley-System ist eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Öffentliche Ordnung, und dem Inhaber des Lebensmittelbetriebes sowie die Erfüllung der Kriterien eines Bewertungsbogens im Zusammenhang mit einer amtlichen Kontrolle. Vorgesehen ist die "Verleihung" des Smileys bei einer Erreichung von 90 Prozent der Punkte. Dokumentiert wird dies durch den Smiley-Aufkleber sowie eine amtliche Urkunde. Zudem werden die teilnehmenden Betriebe an dieser Stelle auf einer Liste veröffentlicht. Interessenten sind herzlich eingeladen sich an dem System zu beteiligen. Innerhalb des Systems werden seit März 2009 auch sogenannte Negativlisten im Internet veröffentlicht. Hier werden Betriebe aufgelistet bei denen grobe Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt wurden. Die Vereinbarung, der Bewertungsbogen sowie ein neu entwickeltes Schema zur Verdeutlichung der Prozessabläufe stehen hier zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.
Aktuelle Notiz: Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 20.01.2010 mit großer Mehrheit abgelehnt. siehe auch 20.01.2010 Rede zum Thema "Hygienepass"
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