Gemeinsame räumliche Unterbringung von Schule und Hort in Schulen mit Ganztagsangeboten

Antrag Nr. V/A 2 vom 11.11.2009
zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 19.11.2009

Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei kapazitätsübersteigenden Anmeldezahlen in Grundschulen Ergebnisse zu entwickeln, die räumlich nicht auf Kosten der schulzugehörigen Horte gehen.

2. In den Schulen, in denen ausreichend räumliche Kapazität zur Verfügung steht, ist, sofern noch nicht realisiert, durch die Verwaltung das Prinzip der unmittelbaren räumlichen Nähe von Schule und Hort umzusetzen.

Begründung:
Steigende Anmeldezahlen zeigen einen höheren Raumbedarf für den Schul- sowie den Hortbetrieb an. Die erfreuliche und weiterhin steigende Geburtenzahlentwicklung in Leipzig (2004 - 4.274 Geburten / 2008 schon 5.096 Geburten) stellt schon im kommenden Schuljahr 2010/2011 einige Grundschulen (z. B. Stadtbezirk Mitte: Lessingschule, Schule am Floßplatz, Edouard-Manet-Schule) vor neue Probleme. Die Anmeldezahlen werden in Grundschulen über den tatsächlichen Aufnahmekapazitäten der Schulen erwartet.

Bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für die Schulen wurde bislang auch eine Verlegung von Horten aus Schulgebäuden bzw. die Reduzierung von Räumen der Horte der Schulen zugunsten von neuen Klassen und Klassenräumen in Erwägung gezogen, teilweise schon praktiziert, wie z. B. in der Lessingschule.

Grundsätzlich fachlich notwendig ist, dass auch Horten ausreichende räumliche Kapazität[1] zur Verfügung stehen muss, denn Bildungs- und Betreuungsangebot von Schule und Hort ist in Grundschulen mit Ganztagskonzept untrennbar voneinander zu verstehen und baut aufeinander auf. Das Konzept erfordert die direkte räumliche Nähe, um im besonderen Maße die Rhythmisierung des Unterrichtes umzusetzen. So arbeiten in Leipzig in Grundschulen mit
Ganztagsangeboten Horte im Schulgebäude, im Schulgelände oder auch in unmittelbarer Nähe der Schule je nach örtlichen Gegebenheiten.

Eine Kapazitätserweiterung zu Lasten der Horte und ihrer Räume würde missachten, dass auch die Hortpädagogik einen Bildungsauftrag (z. B. Sozial- und Freizeitkompetenzen) zu erfüllen hat und für ihre erfolgreiche Arbeit dazu nicht minder gute Voraussetzungen für die Kinder verlangen muss. Der Hort hat eine familienergänzende und sozialpädagogische Funktion und macht Kindern im Grundschulalter alters- und entwicklungsadäquate Angebote der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung.

[1] Empfehlung zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen vom 02.06.2005 (SächsGVBL vom 23.06.2005, S. 522)

4.2 Die Gruppenräume für Kinder sollen so gestaltet sein, dass... 2,5 m² je Hortkind zur Verfügung stehen.

4.5 In Kindertageseinrichtungen ab 61 Plätzen soll ein Mehrfunktionsraum vorhanden sein.

a) Raum für Leiterin mit Möglichkeiten der kurzzeitigen Unterbringung erkrankter Kinder,
b) Aufenthaltsraum für Personal,
c) Werkräume beziehungsweise Projekträume nach Erfordernis,
d) verschließbarer Raum oder Schrank zur Aufbewahrung für Reinigungsgeräte und – mittel,
f) Abstellraum für Möbel und Spielgeräte,
g) Raum für Außenspielgeräte mit Zugang zur Freispielfläche.