Das St. Georg Krankenhaus auf dem Weg ins 21.Jahrhundert?

Im Leipziger Stadtrat soll im Oktober der Grundsatzbeschluss zu einer weiteren Rechtsformänderung eines städtischen Eigenbetriebes erfolgen. Nach Prüfung durch das Regierungspräsidium Leipzig und nach Abschluss des Personalbeteiligungsverfahrens würde dann das St. Georg ab 1.1. 2006 eine städtische gGmbH werden. Warum dies alles?

Alle Seiten haben bisher bekräftigt, dass zu einer vielfältigen Krankenhauslandschaft ein städtisches Krankenhaus dazugehört. Es gehe daher nicht um eine Privatisierung oder die Vorbereitung einer solchen, sondern darum, Geld für die Haushaltskonsolidierung und für Investitionen zu verdienen, und das Krankenhaus in Zeiten sparender Gesundheitspolitik halten zu können. Vor allem aber soll das Krankenhaus als wichtiger Arbeitgeber gestärkt werden und die Lorbeeren einer erfolgreichen Krankenhausführung nicht an einen lachenden Privaten fließen.

Ein weiteres Ziel ist das Herauskommen aus den BAT-Verträgen, wobei dies eher ein Null-Summen-Spiel sein dürfte, soll doch die Belegschaft künftig am Ergebnis beteiligt und Leistungsanreize gesetzt werden. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird in Aussicht gestellt. Damit möchte man eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung auch zukünftig sichern und einen Beitrag an der Entwicklung des Clusters „Gesundheit“ leisten. Wie soll dann das Ziel der Kostensenkung überhaupt erreicht werden? Paradoxerweise, indem outgesourcte Leistungen wieder in die Gesellschaft integriert werden, womit eine enorme Umsatzsteuerersparnis verbunden wäre. Mit anderen Worten: die Betriebsteile, die in den 90ern ausgelagert wurden, um Personalkosten drastisch zu senken, sind nun verschlankt und können somit wieder zurückgeholt werden.

Kein Wunder dass der Personalrat verunsichert ist, auch wenn er nach den Erfahrungen mit der Gründung der Städtischen Altenhilfe gGmbH diesmal frühzeitig eingebunden wurde, und seine Vertreter in die Lenkungsgruppe aufgenommen wurden.

Eine weiteres Hindernis ist offensichtlich beseitigt: In den cross-border-leasing-Verträgen wurde eine Lücke gefunden, die die Rechtsformänderung zuläßt: Nur die Gebäude, die Grundstücke und das unbewegliche Anlagevermögen müssen im Eigenbetrieb verbleiben, eine Weitervermietung ist möglich. So kommt es zu der Struktur, dass neben einem Eigenbetrieb als Organträger eine gGmbH als Träger das Krankenhaus betreibt. Die Geschäftsführung bleibt bei einer Person, die künftig auch die Geschäfte der 4 Tochtergesellschaften führt. Auch die Zukunft der hoheitlichen Aufgaben und der Forensik ist gesichert, sie verbleiben im Eigenbetrieb. >>Der sozi-alpsychatrische Dienst wird durch den Verbund in der Betriebs-gmbH realisiert<<????.

Handelt es sich hier wieder um eine weitere Verflechtung im Leipziger Firmensumpf? Ich meine nicht, denn die Struktur ist übersichtlich und der Wille der Akteure, einer bald 570 Jahre währenden Verbindung eine nachhaltige Zukunft zu geben, ist erkennbar. Doch muss man sehr genau hinschauen. Bei vorangegangenen Auslagerungen ist beim Personal zu oft Vertrauen verspielt worden. Wir werden den Prozess aufgeschlossen aber aufmerksam begleiten und vor einer Zustimmung die Vor- und Nachteile kritisch abwägen.