| Das
St. Georg Krankenhaus auf dem Weg ins 21.Jahrhundert?
Im Leipziger Stadtrat soll im Oktober der Grundsatzbeschluss zu einer
weiteren Rechtsformänderung eines städtischen Eigenbetriebes
erfolgen. Nach Prüfung durch das Regierungspräsidium Leipzig
und nach Abschluss des Personalbeteiligungsverfahrens würde dann
das St. Georg ab 1.1. 2006 eine städtische gGmbH werden. Warum dies
alles?
Alle Seiten haben bisher bekräftigt, dass zu einer vielfältigen
Krankenhauslandschaft ein städtisches Krankenhaus dazugehört.
Es gehe daher nicht um eine Privatisierung oder die Vorbereitung einer
solchen, sondern darum, Geld für die Haushaltskonsolidierung und
für Investitionen zu verdienen, und das Krankenhaus in Zeiten sparender
Gesundheitspolitik halten zu können. Vor allem aber soll das Krankenhaus
als wichtiger Arbeitgeber gestärkt werden und die Lorbeeren einer
erfolgreichen Krankenhausführung nicht an einen lachenden Privaten
fließen.
Ein weiteres Ziel ist das Herauskommen aus den BAT-Verträgen, wobei
dies eher ein Null-Summen-Spiel sein dürfte, soll doch die Belegschaft
künftig am Ergebnis beteiligt und Leistungsanreize gesetzt werden.
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird in Aussicht gestellt. Damit
möchte man eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung
auch zukünftig sichern und einen Beitrag an der Entwicklung des Clusters
„Gesundheit“ leisten. Wie soll dann das Ziel der Kostensenkung
überhaupt erreicht werden? Paradoxerweise, indem outgesourcte Leistungen
wieder in die Gesellschaft integriert werden, womit eine enorme Umsatzsteuerersparnis
verbunden wäre. Mit anderen Worten: die Betriebsteile, die in den
90ern ausgelagert wurden, um Personalkosten drastisch zu senken, sind
nun verschlankt und können somit wieder zurückgeholt werden.
Kein Wunder dass der Personalrat verunsichert ist, auch wenn er nach
den Erfahrungen mit der Gründung der Städtischen Altenhilfe
gGmbH diesmal frühzeitig eingebunden wurde, und seine Vertreter in
die Lenkungsgruppe aufgenommen wurden.
Eine weiteres Hindernis ist offensichtlich beseitigt: In den cross-border-leasing-Verträgen
wurde eine Lücke gefunden, die die Rechtsformänderung zuläßt:
Nur die Gebäude, die Grundstücke und das unbewegliche Anlagevermögen
müssen im Eigenbetrieb verbleiben, eine Weitervermietung ist möglich.
So kommt es zu der Struktur, dass neben einem Eigenbetrieb als Organträger
eine gGmbH als Träger das Krankenhaus betreibt. Die Geschäftsführung
bleibt bei einer Person, die künftig auch die Geschäfte der
4 Tochtergesellschaften führt. Auch die Zukunft der hoheitlichen
Aufgaben und der Forensik ist gesichert, sie verbleiben im Eigenbetrieb.
>>Der sozi-alpsychatrische Dienst wird durch den Verbund in der
Betriebs-gmbH realisiert<<????.
Handelt es sich hier wieder um eine weitere Verflechtung im Leipziger
Firmensumpf? Ich meine nicht, denn die Struktur ist übersichtlich
und der Wille der Akteure, einer bald 570 Jahre währenden Verbindung
eine nachhaltige Zukunft zu geben, ist erkennbar. Doch muss man sehr genau
hinschauen. Bei vorangegangenen Auslagerungen ist beim Personal zu oft
Vertrauen verspielt worden. Wir werden den Prozess aufgeschlossen aber
aufmerksam begleiten und vor einer Zustimmung die Vor- und Nachteile kritisch
abwägen.
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