| St.-Georg
gGmbH – der Weg in die Privatisierung
Unser Städtisches Klinikum St. Georg ist gerade
auf einem zufriedenstellenden Weg, das Klinikum schreibt schwarze Zahlen.
Es ist ein modernes Krankenhaus, das sich den Anforderungen in einer von
zunehmenden Wettbewerb gekennzeichneten Krankenhauslandschaft bewährt.
Seit kurzem kann es auch aus eigener Kraft notwendige Investitionen und
Modernisierungen tätigen. Es besteht für uns also keine Not,
jetzt die Pferde zu wechseln. Wir lehnen den Rechtsformwechsel beim städtischen
Klinikum St. Georg ab. Die Vorteile, die dieser bieten würde, sind
auch in der bisherigen Rechtsform machbar.
Wir sehen mit dem angekündigtem Rechtsformwechsel einen ersten,
folgenreichen Schritt zur Privatisierung. Erfahrungen aus anderen Städten
zeigen, dass nach der gGmbH die Teilprivatisierung folgt, und dann steigt
ein Privatbetreiber ein, der seine Mitsprache im Aufsichtsrat ganz klar
für eigene Interessen nutzt. Mangelnde Sensibilität bei den
übrigen Aufsichtsratsmitgliedern tut sein Übriges hinzu. Hat
man es dann auch noch eine Betriebsleitung, die sich nicht so entschieden
gegen eine Privatisierung positioniert, steht bald der Verkauf bevor.
In diesem Sinne ist es also notwendig, als Stadt, und mit ihr der kommunalpolitische
Einfluss, ein starker Akteur zu sein – und das sehen wir bei einer
gGmbH erschwert. Ich möchte das verdeutlichen: Wir werden in einigen
Jahren über einen neuen Betriebsleiter sprechen, auch in der Stadt
sind die Entscheidungsträger nur auf Zeit befugt. Die Versprechen
von heute sind daher mindestens gewagt.
Wir bestehen auch in Zukunft auf einer breiten Möglichkeit der Mitsprache
zur Sicherung der Qualität und Quantität der medizinischen Versorgung
durch ein städtisches Krankenhaus. Dieses Krankenhaus ist unsere
Garantie, dass Jedermann und Jedefrau auch in Zukunft bei Krankheit gute
Behandlung und guten Service in Leipzig bekommen wird.
Es ist sachlich zu befürchten, dass mit dem Rechtsformwechsel der
Einfluss durch den Stadtrat schwindet. Die Erfahrungen bei anderen städtischen
Betrieben zeigen, wie der Stadtrat systematisch umgangen wird und wie
wenig er beispielsweise in der Preispolitik mitreden kann. Wir, die Stadträte,
sind es aber, die Fehlentscheidungen in den städtischen Beteiligungen
und fragwürdige Geschäftspolitik in der Öffentlichkeit
rechtfertigen müssen. Darum darf der Deckmantel der zukünftigen
Wettbewerbsfähigkeit nicht für den Entzug von Mitsprache durch
die Kommunalpolitik herhalten. Wer, wenn nicht gewählte Vertreter
und Vertreterinnen sind denn sonst die Fürsprecher für Patienten
und Patientinnen?
Besonders bedenklich ist der Vorschlag des Rechtsformwechsels in Zeiten
klammer kommunaler Haushalte. Kann der Appell unserer Finanzdezernentin,
die städtischen Betriebe müssten ihren Beitrag zu Haushaltskonsolidierung
leisten, auch auf das Städtische Klinikum lauten? Die Frage muss
erlaubt sein: Kann ein Krankenhaus diesen Beitrag überhaupt leisten?
Oder muss nicht viel stärker unser einziges Interesse sein, dass
gutes Wirtschaften des Krankenhauses der Schwerpunktversorgung der Patienten
zu Gute kommt? Gutes Wirtschaften muss sich lohnen, und das gilt auch
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die hier einen sicheren
Arbeitsplatz haben und bereit sind, sich dafür voll zu engagieren.
Ein Argument der Befürworter des Rechtsformwechsels ist die Verabschiedung
aus dem BAT. Aber ist das noch nötig? Verehrter Stadtrat, ich sehe
mit dem Inkrafttreten des TVöD keine Notwendigkeit mehr, zu Haustarifverträgen
den Weg zu bahnen. Der TVöD ermöglicht die individuelle und
leistungsbezogene Entlohnung, er bietet einen sicheren Rahmen und schützt
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor wiederkehrenden Tarifauseinandersetzungen.
Übrigens waren es Bündnis 90/Die Grünen, die die Reform
des BAT in den Koalitionsverträgen 2002 einbrachten. Ich bin außerdem
der Meinung, dass gutes Fachpersonal nicht nur mit guten Einkommen zu
locken ist, sondern auch mit guten Arbeitsbedingungen, mit einem guten
Betriebsklima und mit der Möglichkeit zu freier Entfaltung im Berufsfeld.
Wir haben in Leipzig eine ausgewogene und breite Landschaft von verschiedenen
Krankenhausbetreibern. Da sind die Rhön-Klinik AG, die Herzzentrum,
die Soteria-Klinik und das Parkkrankenhaus betreibt, das Universitätsklinikum
als Anstalt öffentlichen Rechtes in Trägerschaft des Landes,
das Bundeswehrkrankenhaus in öffentlicher Trägerschaft des Bundes,
das Elisabeth-, das Bethanien- und das Diakonissenkrankenhaus jeweils
in frei-gemeinnütziger Trägerschaft und schließlich das
St. Georg als städtischer Eigenbetrieb. Diesen Mix zu erhalten ist
erklärter Wille der Entscheidungsträger in Stadt und Land sowie
der Geschäftsführung des St-Georg. Dazu können wir beitragen
– indem das städtische Klinikum St. Georg weiterhin Eigenbetrieb
der Stadt bleibt.
Ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, dass sich das St. Georg
durch Lehre und Forschung als akademisches Krankenhaus der Universität
Leipzig einen Namen gemacht hat.
Die Lorbeeren dieser Erfolgsgeschichte müssen in erster Linie für
anstehende zukunftssichernde Modernisierung zur Verfügung stehen.
Und damit schließt sich der Kreis: ein gut geführtes Krankenhaus
leistet seinen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität der Stadt:
Gute medizinische Angebote entlasten die Kassen und die Arbeitgeber nachhaltig!
Vom Gespenst der sterbenden Kliniken lassen wir uns nicht zu kurzsichtigen
Zustimmungen bewegen. Der Rechtsformwechsel führt in die Privatisierung
– und damit zum Ende einer bald 570 Jahre währenden Verbundenheit
zwischen Stadt Leipzig und St. Georg.
*Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
|
|