St.-Georg gGmbH – der Weg in die Privatisierung

Unser Städtisches Klinikum St. Georg ist gerade auf einem zufriedenstellenden Weg, das Klinikum schreibt schwarze Zahlen. Es ist ein modernes Krankenhaus, das sich den Anforderungen in einer von zunehmenden Wettbewerb gekennzeichneten Krankenhauslandschaft bewährt. Seit kurzem kann es auch aus eigener Kraft notwendige Investitionen und Modernisierungen tätigen. Es besteht für uns also keine Not, jetzt die Pferde zu wechseln. Wir lehnen den Rechtsformwechsel beim städtischen Klinikum St. Georg ab. Die Vorteile, die dieser bieten würde, sind auch in der bisherigen Rechtsform machbar.

Wir sehen mit dem angekündigtem Rechtsformwechsel einen ersten, folgenreichen Schritt zur Privatisierung. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass nach der gGmbH die Teilprivatisierung folgt, und dann steigt ein Privatbetreiber ein, der seine Mitsprache im Aufsichtsrat ganz klar für eigene Interessen nutzt. Mangelnde Sensibilität bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern tut sein Übriges hinzu. Hat man es dann auch noch eine Betriebsleitung, die sich nicht so entschieden gegen eine Privatisierung positioniert, steht bald der Verkauf bevor. In diesem Sinne ist es also notwendig, als Stadt, und mit ihr der kommunalpolitische Einfluss, ein starker Akteur zu sein – und das sehen wir bei einer gGmbH erschwert. Ich möchte das verdeutlichen: Wir werden in einigen Jahren über einen neuen Betriebsleiter sprechen, auch in der Stadt sind die Entscheidungsträger nur auf Zeit befugt. Die Versprechen von heute sind daher mindestens gewagt.

Wir bestehen auch in Zukunft auf einer breiten Möglichkeit der Mitsprache zur Sicherung der Qualität und Quantität der medizinischen Versorgung durch ein städtisches Krankenhaus. Dieses Krankenhaus ist unsere Garantie, dass Jedermann und Jedefrau auch in Zukunft bei Krankheit gute Behandlung und guten Service in Leipzig bekommen wird.

Es ist sachlich zu befürchten, dass mit dem Rechtsformwechsel der Einfluss durch den Stadtrat schwindet. Die Erfahrungen bei anderen städtischen Betrieben zeigen, wie der Stadtrat systematisch umgangen wird und wie wenig er beispielsweise in der Preispolitik mitreden kann. Wir, die Stadträte, sind es aber, die Fehlentscheidungen in den städtischen Beteiligungen und fragwürdige Geschäftspolitik in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen. Darum darf der Deckmantel der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit nicht für den Entzug von Mitsprache durch die Kommunalpolitik herhalten. Wer, wenn nicht gewählte Vertreter und Vertreterinnen sind denn sonst die Fürsprecher für Patienten und Patientinnen?

Besonders bedenklich ist der Vorschlag des Rechtsformwechsels in Zeiten klammer kommunaler Haushalte. Kann der Appell unserer Finanzdezernentin, die städtischen Betriebe müssten ihren Beitrag zu Haushaltskonsolidierung leisten, auch auf das Städtische Klinikum lauten? Die Frage muss erlaubt sein: Kann ein Krankenhaus diesen Beitrag überhaupt leisten? Oder muss nicht viel stärker unser einziges Interesse sein, dass gutes Wirtschaften des Krankenhauses der Schwerpunktversorgung der Patienten zu Gute kommt? Gutes Wirtschaften muss sich lohnen, und das gilt auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die hier einen sicheren Arbeitsplatz haben und bereit sind, sich dafür voll zu engagieren.
Ein Argument der Befürworter des Rechtsformwechsels ist die Verabschiedung aus dem BAT. Aber ist das noch nötig? Verehrter Stadtrat, ich sehe mit dem Inkrafttreten des TVöD keine Notwendigkeit mehr, zu Haustarifverträgen den Weg zu bahnen. Der TVöD ermöglicht die individuelle und leistungsbezogene Entlohnung, er bietet einen sicheren Rahmen und schützt die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor wiederkehrenden Tarifauseinandersetzungen. Übrigens waren es Bündnis 90/Die Grünen, die die Reform des BAT in den Koalitionsverträgen 2002 einbrachten. Ich bin außerdem der Meinung, dass gutes Fachpersonal nicht nur mit guten Einkommen zu locken ist, sondern auch mit guten Arbeitsbedingungen, mit einem guten Betriebsklima und mit der Möglichkeit zu freier Entfaltung im Berufsfeld.

Wir haben in Leipzig eine ausgewogene und breite Landschaft von verschiedenen Krankenhausbetreibern. Da sind die Rhön-Klinik AG, die Herzzentrum, die Soteria-Klinik und das Parkkrankenhaus betreibt, das Universitätsklinikum als Anstalt öffentlichen Rechtes in Trägerschaft des Landes, das Bundeswehrkrankenhaus in öffentlicher Trägerschaft des Bundes, das Elisabeth-, das Bethanien- und das Diakonissenkrankenhaus jeweils in frei-gemeinnütziger Trägerschaft und schließlich das St. Georg als städtischer Eigenbetrieb. Diesen Mix zu erhalten ist erklärter Wille der Entscheidungsträger in Stadt und Land sowie der Geschäftsführung des St-Georg. Dazu können wir beitragen – indem das städtische Klinikum St. Georg weiterhin Eigenbetrieb der Stadt bleibt.

Ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, dass sich das St. Georg durch Lehre und Forschung als akademisches Krankenhaus der Universität Leipzig einen Namen gemacht hat.

Die Lorbeeren dieser Erfolgsgeschichte müssen in erster Linie für anstehende zukunftssichernde Modernisierung zur Verfügung stehen. Und damit schließt sich der Kreis: ein gut geführtes Krankenhaus leistet seinen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität der Stadt: Gute medizinische Angebote entlasten die Kassen und die Arbeitgeber nachhaltig!

Vom Gespenst der sterbenden Kliniken lassen wir uns nicht zu kurzsichtigen Zustimmungen bewegen. Der Rechtsformwechsel führt in die Privatisierung – und damit zum Ende einer bald 570 Jahre währenden Verbundenheit zwischen Stadt Leipzig und St. Georg.


*Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst