Sicherung geschlossener Schulgebäude

Sehr geehrter Herr OBM, sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, werte Gäste.

Anlass für diesen Antrag war der Zustand das Gebäude der 92. MS und des Kopernikus-Gy. Zerschlagene Scheiben, zerstörte Eingangstüren, aufgebrochenes Hoftor. Das Schulgebäude war betretbar. Ein Gebäude, am Rande eines Wohngebietes in Grünau, in Nachbarschaft zu einer betriebenen Grundschule. Da muss nur mal ein Kind darin spielen und toben – und hinfallen. Dieser Zustand ist mit der Verantwortung für Eigentum nicht vereinbar. Trotz unserer Anfrage vom November 2004 änderte sich nicht viel an dem Gebäude. Es wurde notdürftig verschlagen, allerdings so, dass es schnell wieder zugänglich gemacht werden konnte.

Wir halten trotz des Abrisses des Gebäudes an dem Antrag fest, weil wir für die Zukunft solche Zustände verhindern möchten. Die Verwaltung argumentiert mit Verwaltungshandeln, doch das war in diesem Fall nicht erkennbar.

Auch muss die Frage gestellt werden, wer die Verantwortung trägt. Die Gebäude unterstanden zunächst dem Schulverwaltungsamt. Ich weiß nicht, wie der Zustand war, als es in die Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes fiel. Nichts desto Trotz möchten wir mit diesem Antrag auch einen Appell an alle Fachämter verbinden, ihrer Verantwortung für Eigentum der Stadt gerecht zu werden. Dazu gehört als erstes, regelmäßig zu kontrollieren, ob leerstehende Gebäude unerwünscht fremdbenutzt werden können und sie dann zeitnah zu sichern. Zur Sicherung der Gebäude muss endlich intern geklärt werden, wer wann zuständig ist und die Finanzierung muss im Haushalt so dargestellt werden, dass Kompetenzklärungen vorneweg gelöst werden. Der Verweis darauf, dass man sich um Nachnutzung oder Veräußerung bemüht, reicht offensichtlich nicht aus.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.