| Umsetzung
der Reformen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz) in Leipzig verwirklichen
Im März empfingen knapp 55.000 Leipziger Arbeitslosengeld II. Durch
die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wechselten
mit Jahresbeginn etwa 12.000 Anspruchsberechtigte aus der Sozialhilfe
in die Zuständigkeit der ARGE.
Im Oktober gründeten die Stadt Leipzig und die Agentur für
Arbeit Leipzig eine Arbeitsgemeinschaft, die ARGE, um die Anträge
auf Arbeitslosengeld II zu bearbeiten. Dazu wechselten 207 MitarbeiterInnen
der Stadt in die ARGE.
Zum 01.01.2005 nahm die Trägerversammlung der ARGE, die für
die Einführung und Umsetzung der Hartz-Gesetze in Leipzig gegründet
wurde, nominell ihre Arbeit auf.
Die ARGE soll die Zuständigkeiten des Sozialamtes und der Agentur
für Arbeit zusammenführen, indem die ARGE-MitarbeiterInnen ihre
jeweiligen Erfahrungen in der Sozialarbeit und in der Arbeitsvermittlung
zusammentragen mit dem Ziel, die Dienstleistung aus einer Hand für
Arbeitslose und ihre Hilfeansprüche anzubieten. Die Vermittlung und
Verwaltung von sozialen Hilfen und Arbeitsangeboten soll damit spürbar
verbessert werden.
Ein Erfolg der ARGE wird sich aus sich selbst heraus kaum einstellen,
da die wirtschaftliche Situation in Leipzig, wie auch anderswo in Deutschland,
anhaltend problematisch ist.
Die Reformen zur Dienstleistung am Arbeitsmarkt beinhalten auch einen
Umbau der Agentur für Arbeit. Ein Kern der Reform ist, den Agenturen
vor Ort mehr Entscheidungsbefugnis und Autonomie zu geben.
In diesem Sinne setzten wir uns für die Einrichtung des ARGE-Beirates
ein und mahnten im Rahmen einer Anfrage während der Januar-Ratsversammlung
die Gründung dieses Beirates an. Der Beigeordnete Schubert versprach
die notwendigen Formalien bis zur Gründungsversammlung bis Ende des
ersten Quartals 2005. Auf Nachfrage unserer Fraktion, warum die Gründung
so lange auf sich warten lässt, antwortet Herr Schubert mit "Verwaltungskultur"!
Von diesem Beirat wird erwartet, dass seine 18 Mitglieder geballte regionale
und wirtschaftliche Kompetenz, aber auch ihre jeweiligen eigenen Ansprüche
einbringen. Wir drängten weiter auf dieses Gremium, denn wenn nicht
gleich anfangs die Weichen richtig gestellt werden und die Ziele und Aufgaben
an der Situation gemessen werden, können Chancen schon vergeben sein.
Der Beirat hat sich nun erstmalig im April getroffen. In ihm kommen Vertreter
der Stadtratsfraktionen, Wirtschaftvertreter (IHK, HK und BVMW), Wohlfahrtsvertreter
(Diakonie, Jugendhaus, Kirchliche), Gewerkschaftvertreter ( DGB, Ver.di,
IG Bau), Vertreter der Stadtverwaltung sowie der Agentur zusammen. Wir
haben beantragt, dass außerdem je einE VertreterIn des Gleichstellungsbeirates
und der Betroffenen (Erwerbsloseninitiative) dem Beirat angehören.
Darüber wird die Trägerversammlung im Mai entscheiden.
Vermittlung in Beschäftigung
Ende März waren 1243 Arbeitnehmer in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt
und ca.1000 im Rahmen von ABM tätig. Vorrangig ist die ARGE damit
beschäftigt, Leistungen pünktlich auszuzahlen. Auf Grund von
Systemumstellungen (Software) ist dies mit enormen Arbeitszeitaufwand
verbunden. Darum wurde die Vermittlung nachrangig behandelt. In den nächsten
Wochen wird sich die ARGE verstärkt darum bemühen, jedem arbeitslosen
Jugendlichen unter 25 Jahren ein Angebot zu unterbreiten, sowie Anträge
auch kleiner Träger auf Arbeitsgelegenheiten zu bearbeiten und sie
in Zusammenarbeit mit Sozial- und Wirtschaftdezernat darin unterstützen,
die dafür nötigen Strukturen aufzubauen.
Die Träger bekommen im Monat pro geschaffenem Platz 100 € Sachkostenpauschale
und nochmals 100€ für die sozialpädagogische Betreuung,
sowie auf Antrag eine Qualifizierungspauschale von 65€.
Zu beobachten wird sein, dass sich diese Arbeitsgelegenheiten nicht so
fest etablieren, dass dadurch tatsächlich mögliche Arbeitsplätze
ersetzt werden können. Im Sinne der Arbeitsuchenden darf es aber
auch nicht dazu kommen, dass restriktiv der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
entgegen gewirkt wird. Die Kriterien für die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten
und damit das nötige Gleichgewicht zwischen den Interessen von ArbeitnehmerInnen
und Arbeitssuchenden müssen deshalb stets neu kontrolliert und angepasst
werden. Diese Kontrollfunktion sollte der ARGE-Beirat übernehmen.
Nicht aus dem Blick lassen wir Probleme auf Seiten der Stadt, die sich
aus der Reform ergeben. So dauerte die Bearbeitung und Bewilligung von
Anträgen auf Wohngeld durch Nicht-ALGII-Empfänger unverhältnismäßig
lange. Dazu haben wir eine Anfrage gestellt, über die wir geeignet
informieren. Betroffene können sich in der Zwischenzeit gerne an
uns wenden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es noch viel Arbeit gibt und es
gilt, genau hinzuschauen, nachzufragen, nachzufassen und entsprechend
auf Korrekturen und Verbesserungen im Sinne der Betroffenen zu drängen.
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