Umsetzung der Reformen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz) in Leipzig verwirklichen

Im März empfingen knapp 55.000 Leipziger Arbeitslosengeld II. Durch die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wechselten mit Jahresbeginn etwa 12.000 Anspruchsberechtigte aus der Sozialhilfe in die Zuständigkeit der ARGE.

Im Oktober gründeten die Stadt Leipzig und die Agentur für Arbeit Leipzig eine Arbeitsgemeinschaft, die ARGE, um die Anträge auf Arbeitslosengeld II zu bearbeiten. Dazu wechselten 207 MitarbeiterInnen der Stadt in die ARGE.

Zum 01.01.2005 nahm die Trägerversammlung der ARGE, die für die Einführung und Umsetzung der Hartz-Gesetze in Leipzig gegründet wurde, nominell ihre Arbeit auf.

Die ARGE soll die Zuständigkeiten des Sozialamtes und der Agentur für Arbeit zusammenführen, indem die ARGE-MitarbeiterInnen ihre jeweiligen Erfahrungen in der Sozialarbeit und in der Arbeitsvermittlung zusammentragen mit dem Ziel, die Dienstleistung aus einer Hand für Arbeitslose und ihre Hilfeansprüche anzubieten. Die Vermittlung und Verwaltung von sozialen Hilfen und Arbeitsangeboten soll damit spürbar verbessert werden.

Ein Erfolg der ARGE wird sich aus sich selbst heraus kaum einstellen, da die wirtschaftliche Situation in Leipzig, wie auch anderswo in Deutschland, anhaltend problematisch ist.

Die Reformen zur Dienstleistung am Arbeitsmarkt beinhalten auch einen Umbau der Agentur für Arbeit. Ein Kern der Reform ist, den Agenturen vor Ort mehr Entscheidungsbefugnis und Autonomie zu geben.

In diesem Sinne setzten wir uns für die Einrichtung des ARGE-Beirates ein und mahnten im Rahmen einer Anfrage während der Januar-Ratsversammlung die Gründung dieses Beirates an. Der Beigeordnete Schubert versprach die notwendigen Formalien bis zur Gründungsversammlung bis Ende des ersten Quartals 2005. Auf Nachfrage unserer Fraktion, warum die Gründung so lange auf sich warten lässt, antwortet Herr Schubert mit "Verwaltungskultur"!

Von diesem Beirat wird erwartet, dass seine 18 Mitglieder geballte regionale und wirtschaftliche Kompetenz, aber auch ihre jeweiligen eigenen Ansprüche einbringen. Wir drängten weiter auf dieses Gremium, denn wenn nicht gleich anfangs die Weichen richtig gestellt werden und die Ziele und Aufgaben an der Situation gemessen werden, können Chancen schon vergeben sein.

Der Beirat hat sich nun erstmalig im April getroffen. In ihm kommen Vertreter der Stadtratsfraktionen, Wirtschaftvertreter (IHK, HK und BVMW), Wohlfahrtsvertreter (Diakonie, Jugendhaus, Kirchliche), Gewerkschaftvertreter ( DGB, Ver.di, IG Bau), Vertreter der Stadtverwaltung sowie der Agentur zusammen. Wir haben beantragt, dass außerdem je einE VertreterIn des Gleichstellungsbeirates und der Betroffenen (Erwerbsloseninitiative) dem Beirat angehören. Darüber wird die Trägerversammlung im Mai entscheiden.

Vermittlung in Beschäftigung

Ende März waren 1243 Arbeitnehmer in Arbeitsgelegenheiten beschäftigt und ca.1000 im Rahmen von ABM tätig. Vorrangig ist die ARGE damit beschäftigt, Leistungen pünktlich auszuzahlen. Auf Grund von Systemumstellungen (Software) ist dies mit enormen Arbeitszeitaufwand verbunden. Darum wurde die Vermittlung nachrangig behandelt. In den nächsten Wochen wird sich die ARGE verstärkt darum bemühen, jedem arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren ein Angebot zu unterbreiten, sowie Anträge auch kleiner Träger auf Arbeitsgelegenheiten zu bearbeiten und sie in Zusammenarbeit mit Sozial- und Wirtschaftdezernat darin unterstützen, die dafür nötigen Strukturen aufzubauen.

Die Träger bekommen im Monat pro geschaffenem Platz 100 € Sachkostenpauschale und nochmals 100€ für die sozialpädagogische Betreuung, sowie auf Antrag eine Qualifizierungspauschale von 65€.

Zu beobachten wird sein, dass sich diese Arbeitsgelegenheiten nicht so fest etablieren, dass dadurch tatsächlich mögliche Arbeitsplätze ersetzt werden können. Im Sinne der Arbeitsuchenden darf es aber auch nicht dazu kommen, dass restriktiv der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten entgegen gewirkt wird. Die Kriterien für die Vergabe von Arbeitsgelegenheiten und damit das nötige Gleichgewicht zwischen den Interessen von ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchenden müssen deshalb stets neu kontrolliert und angepasst werden. Diese Kontrollfunktion sollte der ARGE-Beirat übernehmen.

Nicht aus dem Blick lassen wir Probleme auf Seiten der Stadt, die sich aus der Reform ergeben. So dauerte die Bearbeitung und Bewilligung von Anträgen auf Wohngeld durch Nicht-ALGII-Empfänger unverhältnismäßig lange. Dazu haben wir eine Anfrage gestellt, über die wir geeignet informieren. Betroffene können sich in der Zwischenzeit gerne an uns wenden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es noch viel Arbeit gibt und es gilt, genau hinzuschauen, nachzufragen, nachzufassen und entsprechend auf Korrekturen und Verbesserungen im Sinne der Betroffenen zu drängen.