| Gemeinschaftsschulen in Leipzig? Mit der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD wurden Gemeinschaftsschulen auch für Sachsen eine Option. Gemeinsames Lernen bis zur 8. Klasse soll als Modellprojekt umgesetzt werden. Nun wurde der Rahmenplan durch den CDU- Bildungsminister Flath vorgelegt, und es wird erkennbar wie eine wichtige Entwicklung mit Steinen verlegt wird. In Leipzig wurde für 3 Mittelschulstandorte, die durch zurückgehende Schülerzahlen vor der Aufhebung standen, eine neue Perspektive gewonnen. In Wiederitzsch und Portitz machten sich engagierte Eltern, Lehrer und Schüler daran, Konzepte zu entwerfen und einzureichen. Der Weg zur Gemeinschaftsschule führt dabei über den Stadtrat, der das Konzept beschließt, das dann über das Regionalschulamt beim Kultusministerium eingereicht wird. Die Anträge blieben zunächst im Rathaus stecken. Im Rahmen der Schulnetzplanung sind Verwaltung und Stadträte seit über einem Jahr am beraten, wie das Schulnetz bis 2015 aussehen wird. (siehe auch PE Schulnetzplanung). Da nun lautet der Vorschlag der Verwaltung, kleine und große Gemeinschaftsschulen zu bilden. Die große wird die Nasch, die ein Schulangebot bis zur 10. Klasse vorhält. Die kleinen bis zur 6. Klasse sollen in Wiederitzsch und Portitz entstehen. Es erscheint als eine Schließung des Schulangebotes für Jugendliche, müssen sie doch ab der 7. Klasse zu der Schule wechseln, mit der eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde (Gymnasium oder Mittelschule) – statt nach der 4. Klasse, wie es bei einer Schulschließung der genannten Mittelschulen gekommen wäre, - erst nach der 6. , aber eben doch ein Wechsel. Begründet wird dies mit Bauveränderungen, die erfolgen müssten, um ein Schulangebot bis zur 8. oder 10. Klasse vorhalten zu können. Und dafür fehlen Gelder, zumal die wenigen investiven Mittel für Fenstersanierungen, Dachreparaturen und Erneuerungen vieler Art in mehreren Leipziger Schulen dringend nötig sind (ganz zu schweigen von Komplexsanierungen). Wie auch schon bei der Ganztagesschule stellt das Land als Bildungsträger keine finanziellen Mittel zur Umsetzung zur Verfügung. Für die Ganztagesschulen wurde dann der Bund unter Rot-Grün aktiv und bot über das Programm Investition zu Bildung und Betreuung (IzBuB) eine 75%-90%- Förderung. Unter der neuen Regierung ist eine solche Initiative für die Gemeinschaftsschule nicht erkennbar. Während der Schulnetzplan noch diskutiert wird (und auch erst im April zur Abstimmung kommen soll), läuft den Schulen die Zeit davon. Um im Schuljahr 2006/07 beginnen zu können, muss im Januar der Beschluss im Stadtrat gefasst werden. Die Rahmenrichtlinie des Landes sieht vor, dass 8 Wochen vor Anmeldefrist für das neue Schuljahr der Antrag für eine Gemeinschaftsschule durch eine Stadt eingereicht werden muss. Dies ist nur ein Bespiel, wie mit dem Thema Gemeinschaftsschule umgegangen wird im Freistaat Sachsen. Mehr Informationen zur Gemeinschaftsschule unter www.gemeinschaftsschule-sachsen.de
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