Thema: Antrag von Katharina Krefft zum Thema Zuschuss zum Essengeld für SchülerInnen an Freien Schulen am 10.04.2006 zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 26.04.2006

Beschlussvorschlag

Die Stadt Leipzig gewährt Leipzig-Pass-Inhabern an Freien Schulen auf Antrag Zuschüsse für Essengeld, adäquat den Regelungen für Kinder an kommunalen Schulen.

Begründung:
Die Entscheidung zu Schule und Schulform steht heutzutage unbenommen allen Familien frei.
Wichtiger Entscheidungsgrund sind für Familien in der Regel Freie Schulen als Alternative zum gängigen Bildungsangebot. Sie wollen andere pädagogische Konzepte oder individuelle Lernerfahrung oder Lernförderung.
Das betrifft insbesondere die besondere Situation behinderter Kinder.

Das Beispiel der Freien Förderschulen, Werner-Vogel-Schule und Schloss Schönefeld, für mehrfach behinderte und schwerst mehrfachbehinderte Kinder zeigt, dass die Stadt Leipzig Pflichtaufgaben abgegeben hat und ihnen nun die Unterstützung (auch Betriebskostenzuschuss) verweigert. Diese Schulen werden als schulnetzergänzende Schulen speziell für schwerst mehrfachbehinderte Kinder zu 100 % vom Land Sachsen finanziert und gelten dennoch als Freie Schulen. Sie erheben kein Schulgeld. Für die SchülerInnen der Werner-Vogel-Schule, Diakonisches Werk, (73 SchülerInnen/ davon 15 Leipzig-Pass-InhaberInnen) und des Schulvereins Schloss Schönefeld (69 SchülerInnen/ davon 15 Leipzig-Pass-InhaberInnen) müsste ansonsten die Stadt Leipzig Plätze bereithalten. Daher kann nicht behauptet werden, dass alle Familien eine Alternative zur kommunalen Schule haben.

An sonstigen Freien Schulen wird für gewöhnlich Schulgeld erhoben, da die Unterstützung des Kultusministeriums geringer ist, als für kommunale Schulen. Dennoch melden nicht nur finanzkräftige Familien ihre Kinder an Freien Schulen an. Die wirtschaftliche Situation der Familie sollte kein Grund bei der Entscheidung für oder gegen eine Freie Schule sein, weil einkommensschwache Familien in der Regel bei Nachweis von Bedürftigkeit das obligatorische Schulgeld vom Schulträger erlassen bekommen können.

Wenn die Stadt Leipzig Freien Schulen kein Zuschuss zum Essengeld gewährt, ist das, für einen anteilig zwar geringen Teil von Familien, dennoch eine Benachteiligung.