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Begleitung der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes durch einen ARGE-Beirat
Anfrage
Mit der Drucksache IV/380 „Vertreter für die Trägerversammlung
ARGE“ wurde in der Ratsversammlung am 18.11.2004 unter Punkt 3 die
Einrichtung eines Beirates, die Zahl und die Berufung seiner Mitglieder“
(§5 (8),12) beschlossen.
Damit soll ein Beirat in Leipzig berufen werden, der die ARGE und das
Job-Center bei der Initiierung und Durchführung der arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen und Betreuungsangebote beratend unterstützt. Der
ARGE-Beirat soll durch seine Zusammensetzung die kommunalpolitische Autorität,
das wirtschaftliche Know-How der örtlichen Arbeitgeber, der Kammern,
der Tarifparteien und die sozialpolitische Kompetenz der Vereine und Verbände
für das Gelingen der Einführung der Arbeitsmarktreform zusammenführen
und nutzen, um die Angebote und Aktivitäten des Jobcenters möglichst
gut auf die regionalen Gegebenheiten und Erfordernisse auszurichten.
Wir fragen an:
1. Wann wird sich der ARGE-Beirat in Leipzig konstituieren?
2. In welcher Größe soll der Beirat entstehen, welche Vertreter
sollen in den Beirat berufen werden?
3. Welche Aufgaben und Kompetenzen werden dem Beirat übertragen?
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