Thema: Begleitung der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes durch einen ARGE-Beirat

Anfrage

Mit der Drucksache IV/380 „Vertreter für die Trägerversammlung ARGE“ wurde in der Ratsversammlung am 18.11.2004 unter Punkt 3 die Einrichtung eines Beirates, die Zahl und die Berufung seiner Mitglieder“ (§5 (8),12) beschlossen.

Damit soll ein Beirat in Leipzig berufen werden, der die ARGE und das Job-Center bei der Initiierung und Durchführung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Betreuungsangebote beratend unterstützt. Der ARGE-Beirat soll durch seine Zusammensetzung die kommunalpolitische Autorität, das wirtschaftliche Know-How der örtlichen Arbeitgeber, der Kammern, der Tarifparteien und die sozialpolitische Kompetenz der Vereine und Verbände für das Gelingen der Einführung der Arbeitsmarktreform zusammenführen und nutzen, um die Angebote und Aktivitäten des Jobcenters möglichst gut auf die regionalen Gegebenheiten und Erfordernisse auszurichten.

Wir fragen an:

1. Wann wird sich der ARGE-Beirat in Leipzig konstituieren?

2. In welcher Größe soll der Beirat entstehen, welche Vertreter sollen in den Beirat berufen werden?

3. Welche Aufgaben und Kompetenzen werden dem Beirat übertragen?