Thema: Nachbesserung des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen

Antrag Nr. IV/A 306 vom 04.03.2009 zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 18.03.2009

Verweisungsvorschlag

Fachausschuss
Jugendhilfeausschuss
Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule

Beschlussvorschlag

1. Kindertagespflegepersonen wird ab sofort ein den Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen entsprechender Aufwendungsersatz (Aufwendungen und erzieherische Leistungen) in Höhe von 425,30 € pro Kind bei ganztägiger Betreuungsleistung (5 Tage 8-9 Stunden) ausgereicht.

2. Je nach Betreuungszeit werden angemessene, abgestufte Pauschalbeträge festgelegt.

3. Zusatzleistungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung werden entsprechend dem Dresdner Vorbild geregelt.

4. Die Angemessenheit des Aufwendungsersatzes wird jährlich geprüft und angepasst.

Begründung:
Die Stadt Leipzig vergütet im sachsenweiten Vergleich ihre Tagespflegepersonen mit dem geringsten Pauschalbetrag, was einer gravierenden finanziellen Unterbewertung der Leistungen von Tagesmüttern und Tagesvätern in Leipzig gleichkommt.
Im Vergleich mit Dresden bedeutet das eine Minderbezahlung um knapp 100,00 € pro Kind und Ganztagsbetreuung. Während Dresden beispielsweise für einen 7,5 - 9 h-Vertrag pro Kind pauschal 480,00 € pro Monat zahlt, zahlt Leipzig nur 380,80 € (für einen 8 h-Vertrag).
Dresden hat 2009 seine Beiträge auch den rechtlich veränderten Bedingungen des Bundes für Tagespflegepersonen angepasst und reicht seitdem zusätzlich zur Kranken- und Pflegeversicherung 74,00 €, zur Rentenversicherung 200,00 € und 5,51 zur Unfallversicherung aus.

Tagespflege ist auch in Leipzig inzwischen ein unverzichtbarer Teil zur Bedarfsdeckung für Kinderbetreuung geworden. Gäbe es die knapp 1200 Tagespflegeplätze in Leipzig nicht oder fallen Betreuungsplätze weg, müsste Leipzig weitere, weitaus teurere Alternativen in Einrichtungen schaffen.

Insbesondere für das Krippenalter haben Eltern keine Chance einen Platz in einer Einrichtung zu bekommen, wenn es sich nicht um ein Geschwisterkind handelt. Die weiterhin erfreulich steigenden Geburtenzahlen und die stärkere Nachfrage für Betreuungsplätze nach der Elternzeit (also spätestens nach 14 Monaten) verlangen die Verbesserung der Bezahlung der unverzichtbaren Tagespflegepersonen für ihre Leistungen.

Die steuerrechtlichen Veränderungen seit 2009 und die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung, werden Tagespflegepersonen zukünftig finanziell stark belasten. Um das Angebot der Kindertagespflege als alternierendes und familiennahes Betreuungsangebot zu erhalten und gemeinsam mit den Tagespflegepersonen weiterzuentwickeln, kann auch Leipzig Tagespflege finanziell nicht mehr nur als Billigvariante begreifen.

Das Landesjugendamt hat 2006 eine Empfehlung zur Angemessenheit der Vergütung von Tagespflegeleistungen herausgegeben. Spätestens seit dieser ist das in Leipzig immer noch gültige Modell der Berechnung nach dem Satz einer Vollzeitpflege veraltet.

„Die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen und der angemessene Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung sollte für eine ganztägige Betreuung bei 425,30 € liegen (redaktionelle Anmerkung: Empfehlung vom 03.09.2003 hatte 400 € empfohlen). Der monatliche Pauschalbetrag sollte regelmäßig fortgeschrieben werden.“
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales, Landesjugendamt