| Thema: Datenerhebung und Dokumentation der Stadtverwaltung nach Grundsätzen des Gender Mainstreaming
Anfrage Nr. IV/F vom 01.03.2007 an den Oberbürgermeister zur Ratsversammlung am 14.03.2007
Die Ratsversammlung beschloss 2002, ihre Politik dem Gender Mainstreaming zu unterstellen und beauftragte die Verwaltung diese Grundsätze in ihrer Arbeit umzusetzen. Eine erforderliche Grundlage dafür ist die Erhebung von geschlechterdifferenzierten Daten, wodurch in der Auswertung Handlungserfordernisse zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit erkennbar werden. Dennoch werden in den Leipziger Verwaltungsberichten z. B. zur Arbeitsmarktförderung, zur Beschäftigungsförderung und in den Berichten der Verwaltung zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen bisher keine Daten nach Geschlecht gesondert erhoben. Es fehlen dadurch Informationen, welche tatsächlichen Konsequenzen, Behinderung wie Bevorzugung für Frauen oder Männer aus gleichmachender Förderung resultieren.
Ähnlich verhält es sich mit Berichten der Ämter. Es muss möglich sein, herauszulesen, welche kommunalen Dienstleistungen mehr von Frauen, welche mehr von Männern in Anspruch genommen werden. Daraus ließen sich dann Handlungsfelder ableiten, die eine bürger- und bürgerinnenfreundliche Verwaltung zum Ziel haben.
Damit bleiben bisher wichtige Fragen zur Zielgenauigkeit und Effizienz von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, sowie der Bürgerfreundlichkeit offen.
Wir fragen an:
Wird der Oberbürgermeister künftig durchsetzen, dass der Beschluss der Ratsversammlung zur Beachtung der Prinzipien des Gender Mainstreaming in der Leipziger Stadtverwaltung umgesetzt wird und, wie wird sich der Oberbürgermeister für die Umsetzung des gendergerechten, differenzierten Berichtswesen der Dezernate und Ämter einsetzen?
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