Thema: Anfrage Nr. IV/F vom 08.02.2006 an den Oberbürgermeister in der Ratsversammlung am 22.03.2006
Gleichbehandlung freier und staatlicher Schulen bei den Zuschüssen zum Essengeld für Schüler

Die Ratsversammlung hat im November 2005 die Vorlage IV/937 „Individuelle Förderung durch den Leipzig-Pass: Anpassung an die neue Sozialgesetzgebung“ beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist die Festlegung unter Punkt 4 „Die Speisung in Kindertagesstätten und in kommunalen Schulen wird mit einem Festbetrag gefördert.“
Nach unseren neuen Erkenntnissen wird anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern an Schulen in Freier Trägerschaft der Zuschuss für Schülerspeisung verwehrt. Der Begriff „kommunal“ wurde im mit der Vorlage beschäftigten federführenden Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule nicht definiert. Unser Verständnis geht davon aus, dass kommunale Schulen alle Schulen und Schultypen einer Kommune sind.
Insofern ist möglicherweise, mangels Beratung des Begriffes, ein Verständnisfehler passiert.
Wir fragen an:

1. Wie definiert die Stadtverwaltung den Begriff „kommunal“?
2. Sollte die Verwaltungsdefinition Schulen in Freier Trägerschaft ausschließen wollen, wie begründet die Stadtverwaltung die Ungleichbehandlung? Oder kann bei Nachweis von Anspruchsberechtigung der Leipzig-Pass auch in diesen Einrichtungen Anwendung finden?
3. Wurden die Schulen in Freier Trägerschaft während der Beratung über den Beschlusspunkt informiert, hatten sie Gelegenheit sich zu positionieren?
4. Warum wird die Einschränkung nur in Schulen, jedoch nicht in Kindertagesstätten angewendet?

Zu diesem Thema erschien ein Statement von Katharina Krefft im Leipziger Wochenkurier am 22. Februar 2006